Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen GaLaBau Pepshi, Inhaber Arton Pepshi, Reidersdorfer Straße 4, 51570 Windeck-Leuscheid (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Die AGB gelten für Leistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau, insbesondere Gartengestaltung, Gartenpflege, Pflasterarbeiten, Terrassenbau, Zaunbau, Rollrasenverlegung, Erd- und Baggerarbeiten, Baumfällungen sowie Abbrucharbeiten.
- Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Für Verbraucher gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
- Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
- Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
- Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots, eine ausdrückliche Auftragsbestätigung oder eine sonstige übereinstimmende Willenserklärung zustande. Der Vertragsschluss kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über digitale Kommunikationswege erfolgen.
- Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung sowie ausdrücklich vereinbarte Ergänzungen.
- Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien. Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, können gesondert berechnet werden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.
§ 3 Angebote, Preise und Kostenvoranschläge
- Die vereinbarten Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Angebote können als Pauschalpreisangebote, Einheitspreisangebote oder auf Stundenlohnbasis erstellt werden.
- Kostenvoranschläge dienen der Orientierung über die voraussichtlichen Kosten. Sie sind keine verbindlichen Festpreisangebote, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Ergeben sich während der Ausführung unvorhersehbare Umstände, die zu einer wesentlichen Überschreitung der veranschlagten Kosten führen können, wird der Auftraggeber vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten informiert.
- Zusätzliche Arbeiten und dadurch entstehende Mehrkosten werden grundsätzlich vor ihrer Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 4 Materialbeschaffung und Materiallieferung
- Je nach Vereinbarung werden Materialien entweder durch den Auftragnehmer beschafft oder durch den Auftraggeber bereitgestellt.
- Bei einer Materialbeschaffung durch den Auftragnehmer werden die Kosten entsprechend dem Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung berechnet.
- Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien müssen für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und in ausreichender Menge vorhanden sein.
- Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen, die durch verspätet bereitgestellte, unvollständige oder ungeeignete Materialien entstehen, werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Etwaige zusätzliche Kosten dürfen nur nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen und der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.
- Lieferzeiten von Lieferanten können Einfluss auf den Ausführungszeitraum haben. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über ihm bekannte wesentliche Verzögerungen.
§ 5 Bodenbeschaffenheit und unvorhersehbare Gegebenheiten
- Erd- und Landschaftsbauarbeiten können von den tatsächlichen Gegebenheiten des Grundstücks beeinflusst werden.
- Insbesondere unbekannte Bodenverhältnisse, Fels, Wurzeln, Altlasten, nicht erkennbare Leitungen, Fremdkörper, Bauschutt oder sonstige Hindernisse können den Arbeitsaufwand beeinflussen.
- Werden während der Arbeiten Umstände festgestellt, die im Rahmen der üblichen Besichtigung nicht erkennbar waren und die Ausführung wesentlich beeinflussen, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber.
- Erforderliche Zusatzarbeiten, beispielsweise zusätzlicher Bodenaustausch, Mehraushub, besondere Sicherungsmaßnahmen oder eine gesonderte Entsorgung, werden vor ihrer Ausführung abgestimmt und gegebenenfalls gesondert angeboten.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nicht vereinbarte Zusatzarbeiten ohne vorherige Abstimmung auszuführen.
§ 6 Entsorgung und Abtransport
- Abtransport und Entsorgung von Materialien wie Erdaushub, Grünschnitt, Bauschutt oder sonstigen Baustellenabfällen erfolgen nur, soweit dies ausdrücklich im Angebot oder Auftrag vereinbart wurde.
- Art und Umfang der Entsorgungsleistungen sowie gegebenenfalls anfallende Entsorgungskosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Werden während der Arbeiten zusätzliche oder andersartige Materialien festgestellt, die nicht Gegenstand der ursprünglichen Vereinbarung waren, wird der Auftraggeber über erforderliche zusätzliche Entsorgungsmaßnahmen und deren Kosten informiert.
- Die Entsorgung erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Gefährliche oder besonders überwachungsbedürftige Abfälle sind nicht automatisch Bestandteil eines gewöhnlichen Entsorgungsauftrags. Ihre Behandlung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und gegebenenfalls besonderer gesetzlicher Voraussetzungen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vereinbarten Arbeitsbereiche zum vorgesehenen Ausführungszeitpunkt zugänglich sind.
- Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über ihm bekannte Besonderheiten des Grundstücks, insbesondere über vorhandene Versorgungsleitungen, Bewässerungsanlagen, Stromleitungen, Drainagen oder sonstige unterirdische Einrichtungen.
- Soweit erforderlich, sind bekannte Leitungspläne und sonstige relevante Grundstücksinformationen rechtzeitig bereitzustellen.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass erforderliche Zufahrts- und Arbeitsflächen zur Verfügung stehen und die Arbeiten nicht durch Gegenstände oder sonstige Hindernisse beeinträchtigt werden.
- Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Etwaige Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Ausführung und Ausführungsfristen
- Vereinbarte Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Witterungsbedingungen, insbesondere Frost, Starkregen, extreme Hitze oder sonstige ungünstige Wetterverhältnisse, können die Ausführung bestimmter Arbeiten beeinträchtigen oder vorübergehend unmöglich machen.
- Gleiches gilt bei unvorhersehbaren Lieferengpässen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen und stimmt erforderliche Terminänderungen mit ihm ab.
- Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 9 Garten- und Pflanzarbeiten
- Bei Pflanz- und Begrünungsarbeiten werden Pflanzen und Materialien entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung ausgewählt und verarbeitet.
- Pflanzen sind lebende Naturprodukte. Ihre Entwicklung und ihr Anwachsen hängen unter anderem von Standort, Bodenbeschaffenheit, Witterung, Jahreszeit und Pflege ab.
- Der Auftraggeber ist nach Abschluss der Arbeiten für die vereinbarte beziehungsweise erforderliche weitere Pflege verantwortlich, insbesondere für eine ausreichende Bewässerung, sofern diese nicht ausdrücklich als Leistung des Auftragnehmers vereinbart wurde.
- Ein bestimmter Anwuchserfolg oder eine bestimmte Entwicklung von Pflanzen wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Mängelrechte wegen einer mangelhaften Auswahl oder Ausführung bleiben hiervon unberührt.
- Bei Rollrasen- und Rasenarbeiten sind die vereinbarten Pflege- und Bewässerungshinweise zu beachten.
§ 10 Abnahme der Leistungen
- Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Festgestellte Mängel können bei der Abnahme dokumentiert werden.
- Wird eine Abnahme verlangt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 640 BGB. Insbesondere wird auf die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abnahmefiktion hingewiesen.
- Die Abnahmefiktion gegenüber Verbrauchern setzt unter anderem voraus, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Rechtsfolgen hinweist.
§ 11 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
- Die Abrechnung erfolgt entsprechend den im Angebot oder Auftrag vereinbarten Preisen und Zahlungsbedingungen.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung nach Abnahme und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung fällig.
- Abschlagszahlungen können für bereits erbrachte und nachgewiesene Teilleistungen entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen vereinbart und verlangt werden.
- Bei größeren Aufträgen können gesonderte Zahlungspläne vereinbart werden.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, gesetzlich zulässige Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsrechte geltend zu machen.
§ 12 Gewährleistung und Mängelansprüche
- Für Mängel der erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl oder liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
- Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche richten sich nach der Art der erbrachten Leistung und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 634a BGB.
- Offensichtliche Mängel können bei der Abnahme dokumentiert werden. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers werden durch eine unterlassene Dokumentation nicht ausgeschlossen.
§ 13 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
- Eine Haftungsbeschränkung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Eine Haftung für Schäden, die ausschließlich auf eine nicht erkennbare Beschaffenheit des Grundstücks oder auf vom Auftraggeber bereitgestellte ungeeignete Materialien zurückzuführen sind, besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Verantwortlichkeit des Auftragnehmers.
- Die gesetzlichen Haftungsansprüche bleiben im Übrigen unberührt.
§ 14 Kündigung und Vertragsbeendigung
- Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei Werkverträgen gelten für eine freie Kündigung durch den Auftraggeber die gesetzlichen Regelungen des § 648 BGB.
- Im Falle einer Kündigung werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie die gesetzlich geschuldete Vergütung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.
- Bereits beschaffte Materialien und sonstige Aufwendungen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen berücksichtigt.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
- Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
- Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, insbesondere die Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular, werden dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.
- Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistungen beginnt, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen und Informationen gesondert eingeholt beziehungsweise erteilt.
- Die gesetzlichen Regelungen zum Wertersatz und zum Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
§ 16 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
- An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
GaLaBau Pepshi
Inhaber: Arton Pepshi
Reidersdorfer Straße 4
51570 Windeck-Leuscheid
Inhaber: Arton Pepshi
Reidersdorfer Straße 4
51570 Windeck-Leuscheid
Telefon: 0177-2591591
E-Mail: arton.pepshi@googlemail.com
